Prostitutionsgesetzes vom 01. Januar 2002
Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist Prostitution in Deutschland nicht mehr „sittenwidrig“, d.h. die Tätigkeit als Prostituierter wird als Dienstleistung anerkannt. Du kannst also legal als Escort arbeiten. Außerdem ist es möglich, die Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu bekommen.
Wichtig: Das neue Gesetz gilt zwar für das gesamte Bundesgebiet, allerdings gibt es in den einzelnen Bundesländer und Gemeinden gesonderte Regelungen und Beschränkungen. In einigen Regionen zum Beispiel gibt es sogenannte „Sperrbezirke“, in denen Prostituierte nicht arbeiten dürfen, während es solche Sperrbezirke in Berlin nicht gibt.
Prostituiertenschutzgesetz vom 1. Juli 2017
Mit diesem neuen Gesetz wird die rechtliche Situation von Prostituierten weiter gestärkt. Es wurden damit außerdem erstmals umfassende Regeln für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes geschaffen.
Alle Prostituierten sind künftig verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden. Sie müssen ein allgemeines Informations- und Beratungsgespräch sowie regelmäßige gesundheitliche Beratungen wahrnehmen. Für das Prostitutionsgewerbe wurde eine Erlaubnispflicht eingeführt.
Mit der Anmeldepflicht soll erreicht werden, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfeangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Sie müssen für die Anmeldung persönlich in der Behörde erscheinen. Die Anmeldung ist mit einem vertraulichen Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Die anmeldepflichtige Person erhält dabei Grundinformationen zur Rechtsstellung von Prostituierten, zur Absicherung im Krankheitsfall, zur sozialen Absicherung, zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten, zu Hilfe in Notsituationen und zur Steuerpflicht. Bei Bedarf und wenn gewünscht, kann bei der Beratung eine Übersetzerin oder ein Übersetzer zugegen sein. Die Informationen werden außerdem in Papierform oder auf elektronischen Medien zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz hat verschiedene Adressaten: Zum einen gilt es für Prostituierte und zum anderen für Personen oder juristische Personen (z.B. GbR, GmbH oder AG), die ein Prostitutionsgewerbe betreiben. Indirekt ist aber auch die Kundschaft davon betroffen.
Als Prostituierte gelten dabei Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen – so bezeichnet man eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv ist, gelten nicht als sexuelle Dienstleistung.
Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er eine Prostitutionsstätte oder -vermittlung, ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt oder eine Prostitutionsveranstaltung organisiert und durchführt.
Neben Prostituierten und Gewerbetreibenden betrifft das Prostituiertenschutzgesetz mit der Kondompflicht auch die Kundschaft von Prostituierten.
Wichtige Gesetze, die auch zu beachten sind:
Schutzalter: Wenn du jünger als 18 Jahre bist, macht sich dein Kunde strafbar.
Nicht EU-Bürger: Mit einem Touristenvisums und auch während des Verfahrens für eine Aufenthaltsbewilligung ist jede Arbeit verboten. Arbeitest Du als Escort ohne gültige Aufenthaltsbewilligung kannst du von der Polizei verhaftet werden. Fordere bei der Polizei sofort einen Anwalt.
Ausführliche Informationen sind in einer Broschüre der Hansestadt Hamburg zusammengestellt:
Die Rechte der Prostituierten nach dem neuen Prostitutionsgesetz:
Gute Geschäfte das A B C des Prostituiertenschutzgesetzes.
Ausführliche Informationen sind in einer Broschüre der Hansestadt Hamburg zusammengestellt:
Die Rechte der Prostituierten nach dem neuen Prostitutionsgesetz.