Prostitutionsgesetzes vom 01. Januar 2002

Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist Prostitution in Deutschland nicht mehr „sittenwidrig“, d.h. die Tätigkeit als Prostituierter wird als Dienstleistung anerkannt. Du kannst also legal als Escort arbeiten. Außerdem ist es möglich, die Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anzumelden und eine Steuernummer zu bekommen.

Wichtig: Das neue Gesetz gilt zwar für das gesamte Bundesgebiet, allerdings gibt es in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden gesonderte Regelungen und Beschränkungen. In einigen Regionen zum Beispiel gibt es sogenannte „Sperrbezirke“, in denen Prostituierte nicht arbeiten dürfen, während es solche Sperrbezirke in Berlin nicht gibt.

Ausführliche Informationen sind in einer Broschüre der Hansestadt Hamburg zusammengestellt:

 

Die Rechte der Prostituierten nach dem neuen Prostitutionsgesetz.